KAG

           

 
Projekte für Arbeitslose
   

Auszug aus der Satzung der "Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel"

Der Verein führt den Namen „Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel“. Der Verein hat seinen Sitz in Kiel.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Arbeit der anerkannten freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Kiel, insbesondere durch:

  • Die Beratung, Abstimmung und Beschlussfassung über gemeinsame Aufgaben der Verbände
  • Vertretung gemeinsamer Anliegen bei Behörden und anderen Organisationen
  • Mitwirkung in regional zuständigen Gremien (z. B.: Jugendhilfeausschuss, Arbeitsgemeinschaften nach dem KJHG, Sozialausschuss, Behindertenbeirat u. a. m.)
  • Zusammenwirken zum Erreichen angemessener Pflegesätze und Leistungsentgelte, soweit sie regional vereinbart werden
  • Zusammenarbeit mit anderen Kreisarbeitsgemeinschaften der freien Wohlfahrtspflege und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände in den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen
  • Abstimmung der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel (KAG) mit dem Sitz in Kiel ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Die Mitglieder des Vereins sind folgende anerkannte freie Wohlfahrtsverbände:

1. Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel
2. Caritasverband, Ortsverband Kiel
3. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Kreisvertretung Kiel
4. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel
5. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Kiel
6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

Die Mitglieder entsenden ihren Vorsitzenden oder deren beauftragte/n Vertreter/in.

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